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26. - 29. Juni 2025

AGB & Widerruf

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival, der SHMF Service GmbH sowie der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH bestehend aus den einleitenden Bestimmungen (§§ 1 – 3) und

  • den Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Veranstaltungen (Teil I, §§ 4 – 21),
  • den Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Waren (Teil II, §§ 22 – 30) sowie
  • den Geschäftsbedingungen für die Buchung von und Teilnahme an Reiseveranstaltungen (Teil III, § 31 – 38).

§1. Geltungsbereich

1.1   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge zwischen der SHMF Service GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival bzw. der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH und dem jeweiligen Vertragspartner (Kunde). Die einleitenden Bestimmungen (§§ 1 – 4) gelten für alle zwischen der SHMF Service GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival bzw. der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH und dem Kunden geschlossenen Verträge. Ergänzend hierzu gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Teile I – III nach Maßgabe ihres jeweiligen Geltungsbereiches.

1.2   Durch den Erwerb oder die Verwendung einer Eintrittskarte, durch den Erwerb von Waren oder die Buchung von Reiseveranstaltungen bei der SHMF Service GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival bzw. der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH akzeptiert der Kunde die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag.

§ 2 AGB des Kunden

2.1   Im Falle des Vorliegens und der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden gehen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SHMF Ser-vice GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival bzw. der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH vor, soweit sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und der SHMF Service GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival widersprechen. Dies gilt nicht, wenn der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 3 Schlussbestimmungen

3.1   Auf Verträge zwischen der SHMF Service GmbH, der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival, der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

3.2    Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der SHMF Service GmbH in Kiel.

3.3    Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke.



Teil I. Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Veranstaltungen

§ 4 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

4.1    Die in diesem Teil I. geregelten Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Veranstaltungen.

4.2    Vertragsgegenstand ist der Erwerb von Eintrittskarte(n) und der Besuch der entsprechenden Veranstaltung durch den Kunden sowie ggf. die Bereitstellung eines Sitzplatzes (ggf. in der vereinbarten und auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Preiskategorie).

§ 5 Vertragspartner

5.1    Die SHMF Service GmbH ist von der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival mit dem Verkauf und dem Vertrieb der Eintrittskarten beauftragt, die zum Zugang der jeweiligen von der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival durchgeführten Veranstaltung berechtigen. Der Verkauf und der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt durch die SHMF Service GmbH im Namen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival.

5.2    Die Veranstaltungen, für welche die SHMF Service GmbH die Eintrittskarten verkauft und vertreibt, werden nicht von der SHMF Service GmbH durchgeführt. Veranstalterin ist allein die Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival. Aufgrund des Erwerbs einer Eintrittskarte bestehen die Rechte und Pflichten aus dem Zuschauervertrag daher zwischen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival und dem Kunden. Ansprüche des Kunden aus dem Zuschauervertrag sind daher direkt gegenüber der Stiftung Schleswig Holstein Musik Festival geltend zu machen.

§ 6 Zustandekommen des Vertrages

6.1    Der Vertrag zum Erwerb einer Eintrittskarte kann vom Kunden über die folgenden Vertriebskanäle geschlossen werden:
a) über den Online-Ticketshop (www.shmf.de),
b) telefonisch,
c) per Fax oder E-Mail,
d) per Brief,
e) über eine autorisierte Vorverkaufsstelle sowie
f) über die Abendkasse.

6.2    Der Vertrag zwischen der SHMF Service GmbH und dem Kunden auf Erwerb einer Eintrittskarte kommt durch Angebot und Annahme in Abhängigkeit des gewählten Vertriebskanals nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande:

a)    Der Erwerber gibt im Rahmen der vorbezeichneten Vertriebsformen mit der Bestellung die Willenserklärung, gerichtet auf den Erwerb einer Eintrittskarte, also ein rechtlich verbindliches Angebot (Antrag), ab.
b) Im Falle der Bestellung über den Online-Ticketshop (§ 6.1 lit. a) wählt der Kunde die entsprechende Veranstaltung und die Anzahl der zu erwerbenden Eintrittskarten zu dieser Veranstaltung aus dem im Online-Shop vorhandenen Sortiment aus und legt diese über den Button „Plätze in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb ab. Die Darstellung der Plätze im Saalplan des Online-Shops ist schematisch, nicht maßstäblich. Über den Button „weiter zur Zahlung“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Eintrittskarten ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens im Ankreuzfeld „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Die SHMF Service GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der SHMF Service GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die SHMF Service GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail mit einem Link zu den AGB oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
c) Im Falle telefonischer Bestellung (§ 6.1 lit. b) gibt der Kunde seinen Antrag durch fernmündliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter der SHMF Service GmbH ab. Der Antrag wird anschließend durch die SHMF Service GmbH geprüft. Eine etwaige telefonische Zustimmung des Mitarbeiters der SHMF Service GmbH stellt keine Annahme des Antrags dar. Die Annahmeerklärung der SHMF Service GmbH liegt erst im Versenden der vom Kunden bestellten Eintrittskarte(n) und/oder der Auftragsbestätigung und Rechnung. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der versendeten Eintrittskarte(n) und/oder der Auftragsbestätigung und Rechnung beim Kunden zustande.
d) Im Falle der Bestellung per Fax oder E-Mail (§ 6.1 lit. c) sowie per Brief (§ 6.1 lit. d) liegt die Annahmeerklärung der SHMF Service GmbH im Versenden der vom Kunden bestellten Eintrittskarte(n) und/oder der Auftragsbestätigung und Rechnung. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der versendeten Eintrittskarte(n) und/oder der Auftragsbestätigung und Rechnung beim Kunden zustande.
e)    In den Fällen der Bestellung über eine autorisierte Vorverkaufsstelle (§ 6.1 lit. e) sowie dem Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse (§ 6.1 lit. f) kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Mitarbeiters der Vorverkaufsstelle bzw. der Abendkasse, spätestens mit der Übergabe der Eintrittskarte(n) an den Kunden, zustande. Es gelten außerdem die Bedingungen der Vorverkaufsstelle zum Vertragsschluss.

6.3    Bestellungen der Eintrittskarten können nur bei einem ausreichend vorhandenen Kartenkontingent angenommen werden. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und bearbeitet. Bei schriftlicher Bestellung wird dem Kunden empfohlen, mehrere alternative Kartenkategorien für die gewünschte Veranstaltung für den Fall anzugeben, dass in der ursprünglich gewünschten Kartenkategorie keine Eintrittskarten mehr verfügbar seien sollten.

6.4    Sollte der Kunde im Falle der Bestellung mittels Fernkommunikationsmittel (Online-Shop, Telefon, Brief, E-Mail oder Fax) binnen 14 Werktagen nach Zugang der Bestellung bei der SHMF Service GmbH keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. die bestellten Eintrittskarten erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall unverzüglich zurückzuerstatten.

§ 7 Preise, Versandkosten und Zahlungsmittel

7.1    Die angegebenen Preise sind die Endpreise der SHMF Service GmbH.

7.2    Soweit die Eintrittskarten dem Kunden übersandt werden, erfolgt der Versand per Post. Es wird eine allgemeine Service-Gebühr in Höhe von 3,90€ erhoben.

7.3    Für die Bezahlung stehen dem Kunden grundsätzlich und in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebskanal folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
a) Barzahlung,
b) Vorkasse,
c) Kreditkarte (VISA oder MasterCard),
d) Giropay,
e) Paypal sowie
f) Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Es steht im freien Ermessen der SHMF Service GmbH, dem Kunden in Abhängigkeit der Umstände und des gewählten Vertriebskanals nicht alle, sondern nur einzelne der vorbezeichneten Zahlungsmittel zur Auswahl anzubieten.

7.4    Ist zwischen dem Kunden und der SHMF Service GmbH die Zahlungsart Vorkasse (§ 7.3 lit. b) vereinbart, wird die SHMF Service GmbH dem Kunden vor dem Versand der bestellten Eintrittskarten eine Auftragsbestätigung mit Rechnung übersenden. Aus der Auftragsbestätigung mit Rechnung ergibt sich der vom Kunden zu zahlende Betrag, die Bankverbindung, auf welche der Kunde den Betrag auf eigene Kosten zu überweisen hat, sowie die Zahlungsfrist. Der Versand der bestellten Eintrittskarten durch die SHMF Service GmbH an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrags auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung.

7.5    Bei Auswahl der Zahlungsart Giropay (§ 7.3 lit. d) oder Paypal (§ 7.3 lit. e) wird der Kunde auf die Website des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, auf welcher dieser unter Eingabe seiner persönlichen Daten die Zahlung des Rechnungsbetrages an die SHMF Service GmbH zu veranlassen hat.

7.6    Kommt es bei gewählter Zahlungsart mit Kreditkarte (§ 7.3 lit. c) zu einer Rückbelastung des vom Kunden gezahlten Rechnungsbetrages, ist der Kunde der SHMF Service GmbH zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (v.a. Kosten der Rückbelastung, insbesondere die dadurch entstehenden Bankgebühren) verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass bei gewählter Zahlungsart Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren (§ 7.3 lit. f) die Lastschrift vom kontoführenden Kreditinstitut zurückgegeben wird. Weitere Ansprüche der SHMF Service GmbH aus Verzug und Nichtleistung bleiben unberührt.

§ 8 Rücktrittsrecht

8.1    Sollte der Kunde bei der gewählten Zahlungsart Vorkasse den Rechnungsbetrag nach Rechnungserhalt nicht innerhalb von 14 Werktagen überweisen (Abgabe des Überweisungsauftrags an die Bank), steht der SHMF Service GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Ermäßigungen

9.1    Schüler, Studenten, Auszubildende und Leistende des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) erhalten eine Ermäßigung auf den Preis der Eintrittskarte in Höhe von 50 %, wenn im Zeitpunkt der Veranstaltung der Grund, der zur jeweiligen Ermäßigung berechtigt, noch besteht. Für einzelne Veranstaltungen kann eine abweichende Ermäßigung festgelegt sein.

9.2    Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn diese vor Abschluss des Vertrages im Bestellvorgang vom Kunden geltend gemacht wird. Nach Abschluss des Vertrages auf Erwerb der Eintrittskarten bleibt ein Umstand, der zu einer Ermäßigung berechtigen würde, unabhängig, ob er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand oder nicht, unberücksichtigt.

9.3    Bei Einlass hat der Eintrittskarteninhaber auf Verlangen des Einlasspersonals den Berechtigungsnachweis (z.B. Schüler-, Studenten- oder BuFDi-Ausweis), der am Veranstaltungstag gültig sein muss, vorzulegen. Wird ein gültiger Nachweis, der zu der Ermäßigung berechtigt, nicht vorgelegt, besteht der Anspruch auf Einlass aus der Eintrittskarte nur, wenn der Differenzbetrag zum vollen Preis der Eintrittskarte nachentrichtet wird. Sollte die Nachentrichtung nicht erbracht werden, wird der Zutritt zu der Veranstaltung nicht gewährt. Ein evtl. gezahlter (ermäßigter) Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 10 Fälligkeit und Verzug

10.1    Die Zahlung des Kaufpreises wird – vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung (z.B. bei Vorkasse oder Angabe eines anderen Fälligkeitsdatums in der Rechnung) – unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

10.2    Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

§ 11 Lieferung, Abholung an Vorverkaufsstelle, Gefahrübergang, Prüfobliegenheit

11.1    Die Eintrittskarten werden dem Kunden entweder unmittelbar vor Ort ausgehändigt, auf dessen Wunsch postalisch übersandt oder sind als print@home-Tickets oder als mobil-Tickets verfügbar. Die Eintrittskarten werden erst nach Zahlungseingang versendet. Der Versand der Eintrittskarten ist nur bis spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich.

11.2    Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden an der Abendkasse hinterlegt, so kann der Kunde die Eintrittskarte dort nur innerhalb der Öffnungszeiten abholen.

11.3    Handelt der Kunde beim Erwerb der Eintrittskarten nicht als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und des Verlustes der Eintrittskarten in dem Moment auf den Kunden über, wenn die Eintrittskarten dem von der SHMF Service GmbH ausgewählten Transportunternehmen zur Versendung an den Kunden übergeben worden sind.

11.4    Nach Erhalt hat der Kunde unverzüglich zu überprüfen, ob die Eintrittskarten im Hinblick auf die Anzahl, den Ort und die Veranstaltungsstätte, das Datum und die etwaig gewährte Ermäßigung mit der Bestellung übereinstimmt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

12.1    Bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden erworbenen Eintrittskarte(n) verbleibt(en) diese im Eigentum der Veranstalterin.

§ 13 Weiterveräußerungsverbot und Vertragsstrafe

13.1    Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z.B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Der Erwerb von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

13.2    Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung ist die Verwendung von Internet-Ticket-Tausch- und Kaufbörsen sowie Internet-Marktplätzen – auch bereits zur Vertragsanbahnung – untersagt. Zudem darf der verlangte Kaufpreis nicht höher sein als der für die Karten gezahlte Preis einschließlich evtl. angefallener Gebühren. Ferner ist der Kunde als Verkäufer verpflichtet, dafür durch entsprechende Gestaltung des Kaufvertrages Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus diesem Besuchervertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten der Veranstalterin übernimmt.

13.3    Der Veranstalterin steht gegen den Veräußerer der Eintrittskarte(n) im Hinblick auf den Namen, die Anschrift und den Inhalt des Kaufvertrages bzgl. der Eintrittskarte(n) zwischen Veräußerer und Erwerber ein Recht auf Auskunfterteilung zu.

13.4    Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine der vorbezeichneten Bestimmungen in § 13.1 und § 13.2 dieses Teil I. dieser Geschäftsbedingungen steht der Veranstalterin gegen den Veräußerer ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, deren Höhe die Veranstalterin nach billigem Ermessen festzulegen berechtigt ist und die einen Betrag von 15.000 Euro pro Verstoß nicht überschreiten darf. Im Streitfalle unterliegt die Höhe der von der Veranstalterin festgelegten Vertragsstrafe der richterlichen Kontrolle durch den zuständigen staatlichen Spruchkörper. Die Veranstalterin bleibt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wobei eine Vertragsstrafe nach dieser Vorschrift auf die Höhe des Schadensersatzanspruches angerechnet wird, sofern die Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.

§ 14 Einlass, Verspätung, Verlassen der Veranstaltung, Kartenverlust

14.1    Nur die erstmalige Verwendung des auf der Eintrittskarte aufgedruckten Barcodes berechtigt zum Eintritt der Veranstaltung, unabhängig davon, ob er auf einer Originaleintrittskarte, als print@home-Ausdruck oder als mobil-Ticket per Mobilgerät verwendet wird. Der Kunde trifft die Obliegenheit, seinen Account, der zum Zugang zum On-line-Shop der SHMF Service GmbH berechtigt, seinen print@home-Ausdruck bzw. sein mobil-Ticket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

14.2    Nach der erstmaligen Verwendung der Eintrittskarte und dem erstmaligen Zugang zu der Veranstaltungsstätte verliert diese bei Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.

14.3    Der Einlass verspäteter Besucher ist nur in der Konzertpause möglich.

14.4    Bei Verlust einer Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

§ 15 Rollstuhlplätze, Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger

15.1    Für die meisten Veranstaltungen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival werden spezielle Plätze für Rollstuhlfahrer angeboten. Informationen zu den Rollstuhlplätzen sind in der Kartenzentrale der SHMF Service GmbH erhältlich.

15.2    Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Veranstaltungsstätten für Rollstuhlfahrer nicht geeignet sind: Altenhof (Kuhhaus), Wyk/Föhr (W.D.R.-Fähre), Basthorst (Kuhstall), Fehmarn (Hof Johannesberg), Flensburg (ROBBE & BERKING, Werft), Glücksburg (Schloss), Hamburg (Halle 424), Hasselburg (Herrenhaus), Lübeck (Ev-ref. Kirche, Schuppen C, Villa Brahms), Pronstorf (Kuhstall), Reußenköge (Sönke-Nissen-Koog 53), Schleswig (Schloß Gottorf, Hirschsaal), Warder (Steinpark). Die Aufzählung ist nicht abschließend. 

15.3    Im Bedarfsfall hat der Kunde vor dem Kauf der Eintrittskarten Informationen zu der Rollstuhlgerechtigkeit der Veranstaltungsstätte bei der Kartenzentrale der SHMF Service GmbH einzuholen. Ein Anspruch auf einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn der Kunde einen solchen Platz ausdrücklich gebucht hat und die Veranstalterin bestätigt, dass ein solcher Platz zur Verfügung steht. Die Buchung eines Rollstuhlplatzes ist ausschließlich über die SHMF Service GmbH möglich.

15.4    Die Veranstalterin übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zum Führen einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern der Veranstaltung.

§ 16 Veranstaltungsordnung/Hausordnung

16.1    Ergänzend zu diesen Regelungen gelten außerdem die am Veranstaltungsort ausgelegten Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes (z.B. Hausordnung), die ebenfalls Bestandteil des Vertrages werden.

§ 17 Bild-, Ton- und Urheberrechte, Vertragsstrafe, Recht am eigenen Bild

17.1    Dem Kunden ist es untersagt, von der Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung Bild-, Foto-, Ton- und/oder Videoaufnahmen anzufertigen. Dies gilt auch für Aufnahmen für den privaten Gebrauch. Im Fall der Zuwiderhandlung ist die Veranstalterin dazu berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe die Veranstalterin nach billigem Ermessen festzulegen berechtigt ist. Im Streitfalle unterliegt die Höhe der von der Veranstalterin festgelegten Vertragsstrafe der richterlichen Kontrolle durch den zuständigen staatlichen Spruchkörper. Die Veranstalterin bleibt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wobei eine Vertragsstrafe nach dieser Vorschrift auf die Höhe des Schadensersatzanspruches angerechnet wird, sofern die Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.

17.2    Da einzelne Veranstaltungen von Rundfunk, Presse und/oder Fernsehen sowie von der Veranstalterin aufgezeichnet werden, kann es dazu kommen, dass der Kunde als Zuschauer der Veranstaltung aufgezeichnet wird. Der Kunde erklärt sich mit der Aufzeichnung und einer eventuellen Abbildung seiner Person in nachrichtlichen Berichterstattungen und Publikationen der Veranstalterin zu Zwecken der Eigenwerbung einverstanden.

§ 18 Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung

18.1    Die Veranstalterin behält sich vor, eine Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzusagen oder abzubrechen, wenn dies in extremen Ausnahmesituationen erforderlich erscheint. Solche extremen Ausnahmesituationen liegen insbesondere vor bei der begründeten Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerische Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers.

18.2    Wird die Veranstaltung, für welche der Kunde die Eintrittskarten erworben hat, abgesagt oder abgebrochen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Eintrittskarte(n) nach Absage der Veranstaltung an die SHMF Service GmbH zurückzusenden und Erstattung zu verlangen. Im Falle einer Absage wird dem Kunden, sofern der Verkaufspreis der Karte(n) nicht unter dem aufgedruckten Kartenpreis liegt, der Kartenpreis, ansonsten lediglich der Verkaufspreis zurückerstattet. Bei einem Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage der Veranstaltung stehen dem Kunden nicht zu, soweit die Veranstalterin den Grund der Absage nicht zu vertreten hat.

§ 19 Verlegung der Veranstaltung, Umbesetzung

19.1    Die Veranstalterin hat das Recht, den Ort, die Uhrzeit und den Tag der Veranstaltung zu ändern, soweit die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Uhrzeit oder zum vereinbarten Tag ohne Verschulden der Veranstalterin unmöglich geworden ist oder werden wird, wenn die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Zu einer Verlegung der Veranstaltung ist die Veranstalterin auch im Falle einer extremen Ausnahmesituation im Sinne des § 18.1 des Teil I. dieser Geschäftsbedingungen berechtigt.

19.2    Als zumutbar gelten Verlegungen
a) hinsichtlich des Ortes, innerhalb der gleichen Stadt oder bei Verlegung in eine andere Stadt nicht mehr als 50 Km entfernt;
b) hinsichtlich der Uhrzeit, um nicht mehr als eine Stunde früher bzw. nicht mehr als zwei Stunden später,
c) hinsichtlich des Tages, auf den nächsten Tag zur gleichen Zeit oder, wenn der hindernde Umstand länger andauert, auf den gleichen Wochentag der nächstmöglichen Woche zur gleichen Zeit, spätestens jedoch in sechs Wochen.
Der Kunde hat das Recht, der Veranstalterin nachzuweisen, dass die von der Veranstalterin gewählte Verlegung für ihn unzumutbar ist. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Eintrittspreis erstattet.

19.3    Die Verlegung wird von der Veranstalterin unverzüglich im Internet auf der Website der Veranstalterin und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Rundfunk bekannt gegeben. Der Kunde ist insoweit sowohl unmittelbar vor seiner Anreise als auch unmittelbar vor der Buchung seiner Anreise per Bahn, Flugzeug, etc. bzw. vor der Buchung einer Hotelübernachtung verpflichtet, die Internetseite der Veranstalterin auf Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung zu prüfen.

19.4    Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers berechtigt die Veranstalterin, nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und ggf. eine Programmänderung der Veranstaltung vorzunehmen.

19.5    Im Falle der Verlegung und Umbesetzung der Veranstaltung steht dem Kunden das Recht der Minderung und des Rücktritts nicht zu, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Verlegung oder Umbesetzung für ihn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unzumutbar war. Die gesetzlichen Rechte der Veranstalterin bleiben unberührt.

§ 20 Haftung der Veranstalterin, Garderobenhaftung

20.1    Die Veranstalterin haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

20.2    Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

20.3    Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von der Veranstalterin übernommenen Garantie sowie eine Schadensersatzhaftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

20.4    Die Veranstalterin übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Kunden in der Garderobe keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Veranstalterin die Garderobe gegen Aushändigung einer Garderobenmarke besonders in Verwahrung genommen hat. In diesem Fall gilt jedoch eine Begrenzung der Haftung auf 2.500 Euro pro Garderobenmarke, es sei denn, es ist am Ort der Veranstaltung eine abweichende Regelung getroffen worden.

§ 21 Kein Widerrufsrecht

21.1    Der Kunde kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zum Erwerb der Eintrittskarten nicht widerrufen, weil ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht besteht. Der Kunde ist also im Falle der Abgabe einer Willenserklärung gerichtet auf Erwerb einer Eintrittskarte an diese Erklärung gebunden und insbesondere zur Abnahme und zur Bezahlung der Eintrittskarten verpflichtet, wenn nach den obigen Bestimmungen ein Vertrag zustande gekommen ist.



Teil II. Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Waren

§ 22 Geltungsbereich

22.1    Die in diesem Teil II. geregelten Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Waren, wie z.B. Merchandise-Artikel und CDs. Die Bestimmungen dieses Teil II. gelten nicht für den Erwerb von Eintrittskarten.

§ 23 Vertragspartner

23.1    Die SHMF Service GmbH ist von der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH (Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck, Tel. +49 451-38957-31, Fax +49 451-38957-51) mit dem Verkauf und dem Vertrieb der Waren, wie z.B. Merchandise-Artikel und CDs, beauftragt. Der Kaufvertrag über die Waren kommt daher allein zwischen dem Kunden und der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH zustande.

§ 24 Zustandekommen des Vertrages

24.1    Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH, vertreten durch die SHMF Service GmbH, kann über den Online-Shop oder an dafür vorgesehenen Verkaufsstellen im Rahmen und bei Gelegenheit einer Konzertveranstaltung abgeschlossen werden.

24.2    Der Kaufvertrag zwischen der Sponsorengesellschaft Schleswig-Holstein Musik Festival mbH, vertreten durch die SHMF Service GmbH, und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme in Abhängigkeit des gewählten Vertriebskanals nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande:
a) Der Erwerber gibt im Rahmen der vorbezeichneten Vertriebsformen mit der Bestellung die Willenserklärung, gerichtet auf den Kauf, also ein rechtlich verbindliches Angebot (Antrag), ab.
b) Im Falle der Bestellung über den Online-Shop wählt der Kunde einen entsprechenden Artikel aus dem im Online-Shop vorhandenen Sortiment aus und legt diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb ab. Über den Button „weiter zur Zahlung“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens im Ankreuzfeld „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die SHMF Service GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der SHMF Service GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die SHMF Service GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail mit einem Link zu den AGB oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
c)    In den Fällen des Kaufs über eine dafür vorgesehene Verkaufsstelle kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Mitarbeiters der Verkaufsstelle, spätestens mit der Übergabe der erworbenen Artikel an den Kunden, zustande.

24.3    Sollte der Kunde im Falle der Bestellung mittels Fernkommunikationsmittel (Online-Shop) binnen 7 Werktagen nach Zugang der Bestellung bei der SHMF Service GmbH keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. die bestellten Artikel erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall unverzüglich zurückzuerstatten.

§ 25 Lieferung, Warenverfügbarkeit

25.1    Werden die bestellten Artikel auf Wunsch des Kunden versandt, berechnen sich die angegebenen Lieferzeiten vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der SHMF Service GmbH.

25.2    Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Artikels verfügbar, so wird dies dem Kunden in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitgeteilt. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird von einer Annahmeerklärung abgesehen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

25.3    Ist der vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Artikel nur vorübergehend nicht verfügbar, wird dies dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 26 Eigentumsvorbehalt

26.1    Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Waren im Eigentum der Verkäuferin.

§ 27 Preise, Versandkosten und Zahlungsmittel

27.1    Die angegebenen Preise sind die Endpreise der SHMF Service GmbH. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in dem Endpreis enthalten und ausgewiesen.

27.2    Soweit die erworbenen Artikel übersandt werden, erfolgt der Versand per Post. Es wird eine allgemeine Service-Gebühr in Höhe von 3,90€ erhoben.

27.3    Für die Bezahlung stehen dem Kunden grundsätzlich und in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebskanal folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
a) Barzahlung,
b) Vorkasse,
c) Kreditkarte,
d) Giropay,
e) Paypal sowie
f) Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Es steht im freien Ermessen der SHMF Service GmbH, dem Kunden in Abhängigkeit der Umstände und des gewählten Vertriebskanals nicht alle, sondern nur einzelne der vorbezeichneten Zahlungsmittel zur Auswahl anzubieten.

27.4    Ist zwischen dem Kunden und der SHMF Service GmbH die Zahlungsart Vorkasse vereinbart, wird die SHMF Service GmbH dem Kunden vor dem Versand der bestellten Artikel eine Auftragsbestätigung mit Rechnung übersenden. Aus der Auftragsbestätigung mit Rechnung ergibt sich der vom Kunden zu zahlende Betrag, die Bankverbindung, auf welche der Kunde den Betrag auf eigene Kosten zu überweisen hat, sowie die Zahlungsfrist. Der Versand der bestellten Artikel durch die SHMF Service GmbH an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrags auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung.

27.5    Bei Auswahl der Zahlungsart Giropay oder Paypal wird der Kunde auf die Website des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, auf welcher dieser unter Eingabe seiner persönlichen Daten die Zahlung des Rechnungsbetrages an die SHMF Service GmbH zu veranlassen hat.

27.6    Kommt es bei gewählter Zahlungsart mit Kreditkarte zu einer Rückbelastung des vom Kunden gezahlten Rechnungsbetrages, ist der Kunde der SHMF Service GmbH zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (v.a. Kosten der Rückbelastung, insbesondere die dadurch entstehenden Bankgebühren) verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass bei gewählter Zahlungsart Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren die Lastschrift vom kontoführenden Kreditinstitut zurückgegeben wird. Weitere Ansprüche der SHMF Service GmbH aus Verzug bleiben unberührt.

§ 28 Sachmängelgewährleistung, Garantie

28.1    Die Verkäuferin haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

28.2    Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 29 Haftung

29.1    Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

29.2    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

29.3    Die Einschränkungen der § 28.1 und § 28.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

29.4    Die sich aus § 28.1 und § 28.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 30 Widerrufsbelehrung

30.1    Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in § 30.2 geregelt. In § 30.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SHMF Service GmbH
Liesenhörnweg 7-11, 24222 Schwentinental
Fax: +49 431 – 23 70 7 – 189
E-Mail: service@shmf.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website www.shmf.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

30.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei dem Erwerb von Waren in den Geschäftsräumen der SHMF Service GmbH bzw. der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival.

30.3 Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt hier...
 


Teil III. Geschäftsbedingungen für die Buchung und Durchführung von Reiseveranstaltungen


§ 31 Geltungsbereich

31.1    Die in diesem Teil III. geregelten Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Reiseveranstaltungen. Bei einer Reiseveranstaltung in diesem Sinne handelt es sich, wenn eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbracht wird. Dies ist bei sogenannten Paket-Angeboten der Fall, wenn also zusammen mit der Eintrittskarte, die zum Zugang der jeweiligen von der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival durchgeführten Veranstaltung berechtigt, auch die Unterkunft in einem Hotelzimmer angeboten wird.

§ 32 Vertragspartner

32.1    Die SHMF Service GmbH ist von der Stiftung Schleswig Holstein Musik Festival mit dem Verkauf und dem Vertrieb der Reiseveranstaltungen in ihrem Namen beauftragt. Der Verkauf und der Vertrieb der Reiseveranstaltung erfolgt durch die SHMF Service GmbH im Namen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival.

32.2    Die Reiseveranstaltung, für welche die SHMF Service GmbH die Paket-Angebote verkauft und vertreibt, wird nicht von der SHMF Service GmbH durchgeführt. Die Reiseveranstalterin ist allein die Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival. Aufgrund der Buchung einer Reise bestehen die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag daher zwischen der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival und dem Kunden. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sind daher direkt gegenüber der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival geltend zu machen.

§ 33 Zustandekommen des Vertrages

33.1    Der Reisevertrag, bestehend aus der Eintrittskarte, die zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung berechtigt, und eine Unterkunft in einem Hotelzimmer, kann vom Kunden über die folgenden Vertriebskanäle geschlossen werden:
a) über den Online-Ticketshop;
b) telefonisch;
c) per Fax oder E-Mail;
d) per Brief.

33.2 Der Reisevertrag zwischen der SHMF Service GmbH und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme in Abhängigkeit des gewählten Vertriebskanals nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande:
a) Der Kunde gibt im Rahmen der vorbezeichneten Vertriebsformen mit der Bestellung die Willenserklärung, gerichtet auf den Erwerb einer Eintrittskarte, also ein rechtlich verbindliches Angebot (Antrag), ab.
b) Im Falle der Bestellung über den Online-Ticketshop (§ 33.1 lit. a) wählt der Kunde die entsprechende Reise (Eintrittskarte zur jeweiligen Veranstaltung mit Hotelunterkunft) aus dem im Online-Shop vorhandenen Sortiment aus und legt diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb ab. Über den Button „weiter zur Zahlung“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Reisevertrages der im Warenkorb befindlichen Reise ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens im Ankreuzfeld „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Die SHMF Service GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der SHMF Service GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die SHMF Service GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail mit einem Link zu den AGB oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
c) Im Falle telefonischer Bestellung (§ 33.1 lit. b) gibt der Kunde seinen Antrag durch fernmündliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter der SHMF Service GmbH ab. Der Antrag wird anschließend durch die SHMF Service GmbH geprüft. Eine etwaige telefonische Zustimmung des Mitarbeiters der SHMF Service GmbH stellt keine Annahme des Antrags dar. Die Annahmeerklärung der SHMF Service GmbH liegt erst im Versenden der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung beim Kunden zustande.
d)    Im Falle der Bestellung per Fax oder E-Mail (§ 33.1 lit. c) sowie per Brief (§ 32.1 lit. d) liegt die Annahmeerklärung der SHMF Service GmbH im Versenden der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung beim Kunden zustande.

33.3    Bestellungen der Reiseveranstaltungen können nur bei einem ausreichend vorhandenem Karten- bzw. Hotelzimmerkontingent angenommen werden. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und bearbeitet.

33.4    Sollte der Kunde im Falle der Bestellung mittels Fernkommunikationsmittel (Online-Shop, Telefon, Brief, E-Mail oder Fax) binnen 7 Werktagen nach Zugang der Bestellung bei der SHMF Service GmbH keine Auftragsbestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall unverzüglich zurückzuerstatten.

33.5    Bei oder unverzüglich nach dem Vertragsschluss wird dem Kunden eine Reisebestätigung übermittelt, es sei denn, die Buchung erfolgt weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn.

§ 34 Versandkosten und Zahlungsmodalitäten

34.1    Die angegebenen Preise sind die Endpreise der SHMF Service GmbH.

34.2    Soweit die Eintrittskarten und/oder Hotelvoucher an den Kunden übersandt werden, erfolgt der Versand per Post. Es wird eine allgemeine Service-Gebühr in Höhe von 3,90€ erhoben.

34.3    Nach Vertragsschluss wird dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs. 3 Satz 1 BGB übersendet. Mit Zugang des Sicherungsscheins bei dem Kunden wird auf den Reisepreis eine Anzahlung in Höhe von 50 % fällig. Mit dem Sicherungsschein erhält der Kunde daher eine Rechnung, aus der sich die Bankverbindung ergibt, auf welche der Kunde die Anzahlung innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist auf eigene Kosten zu überweisen hat.

34.4    Die nach der Anzahlung noch verbleibende Restsumme des Reisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

§ 35 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Stornokosten

35.1    Der bis zum Reisebeginn jederzeit zulässige Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag bedarf keiner besonderen Form, auch wenn Schriftlichkeit der Erklärung aus Beweisgründen empfehlenswert ist. Der Rücktritt kann sowohl bei der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival als Reiseveranstalterin, wie in der Reisebestätigung bezeichnet, als auch gegenüber der SHMF Service GmbH erklärt werden, über welche die Reise gebucht worden ist.

35.2    Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück, steht der Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung zu. Die Reiseveranstalterin hat diesen Entschädigungsanspruch, soweit ihm der Kunde nicht nachweist, dass dieser ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die anhand nachstehender Aufzählung ermittelbare Pauschale, zeitlich gestaffelt pauschaliert
a) Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. Tag und dem 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
c)    Bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn:     90 % des Reisepreises

35.3    Das Entstehen von Stornokosten kann der Kunde bis zum Reiseantritt jederzeit dadurch verhindern, dass er der Reiseveranstalterin einen Ersatzteilnehmer benennt, der in seiner Person alle zum Reiseantritt erforderlichen Bedingungen wie der zurücktretende Kunde selbst erfüllt, und wenn die Reiseveranstalterin zu diesem Zeitpunkt unter sofortigem Einsatz aller Kräfte überhaupt noch in der Lage ist, den Austausch zu bewirken. Den Reisepreis und die durch den Vertragseintritt des Ersatzteilnehmers bedingten Mehrkosten kann die Reiseveranstalterin nach ihrer Wahl vom zurücktretenden Kunden oder vom Ersatzteilnehmer verlangen.

§ 36 Haftung

36.1    Die Reiseveranstalterin haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

36.2    Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Reiseveranstalterin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und – sofern nicht ein Fall einer unerlaubten Handlung vorliegt – auf den dreifachen Wert der gebuchten Reiseleistung begrenzt.

36.3    Die Haftung der Reiseveranstalterin ist auch dann auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit die Reiseveranstalterin für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Leistungsträger sind rechtlich und wirtschaftlich von der Reiseveranstalterin getrennte Unternehmen (wie z.B. die Beherbergungsunternehmen), deren sich die Reiseveranstalterin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient.

36.4    Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von der Reiseveranstalterin übernommenen Garantie sowie eine Schadensersatzhaftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

§ 37 Anspruchsausschluss, Verjährung von Ansprüchen

37.1    Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Reiseveranstalterin (Kartenzentrale, Schleswig-Holstein Musik Festival, Postfach 3840, 24037 Kiel, Fax +49 431-23 70 711, email: bestellung@shmf.de) geltend gemacht werden. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

37.2    Die in § 37.1 dieses Teils III. der Geschäftsbedingungen bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

§ 38 Änderungen der Reiseleistungen

38.1    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

38.2    Die Reiseveranstalterin ist auch nach Vertragsschluss insbesondere dazu berechtigt,
a) eine Umbesetzung und/oder Programmänderung der im Reisevertrag gebuchten Veranstaltung, für welche der Kunde die Eintrittskarte erworben hat, vorzunehmen oder die Veranstaltung an einen anderen Ort oder auf einen anderen Termin zu legen, wenn dies aus wichtigem Grunde geboten erscheint und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Reiseveranstalterin zumutbar ist, sowie
b)    dem Kunden ein anderes als das ursprünglich gebuchte Hotel zur Verfügung zu stellen, wenn dieses im Hinblick auf Ausstattung, Lage und Standard dem gebuchten Hotel entspricht und sich in seiner räumlichen Nähe befindet.

38.3    Ein wichtiger Grund nach § 38.2 lit. a des Teils III. dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn in Fällen höherer Gewalt die Durchführung der Veranstaltung in der ursprünglich geplanten Form unmöglich geworden ist, im Falle der Verhinderung, der Erkrankung oder des Todes des Künstlers, wenn eine Verlegung/Umbesetzung der Veranstaltung aus Pietätsgründen angezeigt ist, wenn wegen der Gefahr terroristischer Anschläge von der Durchführung der Veranstaltung abgeraten wird.

38.4    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

38.5    Die Reiseveranstalterin ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder  abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

38.6    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseveranstalterin in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

§ 39 Kein Widerrufsrecht

39.1    Der Kunde kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zum Erwerb der Eintrittskarten nicht widerrufen, weil ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB aufgrund der Bereichsausnahme in § 312 Abs. 2 Nr. 4 lit. a BGB für Reiseleistungen, die im Fernabsatzgeschäft abgeschlossen werden, nicht besteht. Der Kunde ist also im Falle der Abgabe eine Willenserklärung gerichtet auf die Buchung einer Reiseveranstaltung an diese Erklärung gebunden und insbesondere zur Bezahlung des Reisepreises verpflichtet, wenn nach den obigen Bestimmungen ein Vertrag zustande gekommen ist.